BAFA-/KfW-Förderung für die Dachdämmung – was sollten Gebäudeeigentümer in Deutschland wissen?

Steigende Energiepreise machen eine gute Dachdämmung zur lohnenden Investition. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen für die BAFA- und KfW-Förderung gelten und warum fachgerechte Ausführung so wichtig ist.

Steigende Energiepreise führen dazu, dass die energetische Sanierung von Gebäuden in Deutschland nicht nur eine Frage des Komforts, sondern auch der realen Einsparungen geworden ist. Deshalb unterstützt die Bundesregierung Investoren im Rahmen des Programms BEG – Bundesförderung für effiziente Gebäude, das attraktive Förderungen für die Dämmung von Dächern und anderen Bauteilen ermöglicht.


Als Dachdeckerunternehmen, das Arbeiten auf dem Gebiet Deutschlands ausführt, realisieren wir unsere Leistungen gemäß den aktuellen technischen Anforderungen der BAFA- und KfW-Programme, sodass die Investition förderfähig ist.

Was ist die BAFA- und KfW-Förderung?

Das BEG-Programm wird durchgeführt von:
BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
KfW – der deutschen Förderbank

Im Rahmen der sogenannten Einzelmaßnahmen können nicht rückzahlbare Zuschüsse u. a. für folgende Maßnahmen beantragt werden:
• Dämmung des Daches,
• Dämmung der obersten Geschossdecke,
• Verbesserung der Wärmedämmung der Außenbauteile

Zentrale Voraussetzung: U-Wert ≤ 0,14 W/(m²K)

Damit die Dachdämmung förderfähig ist, muss sie bestimmte technische Anforderungen erfüllen.

Die wichtigste davon:
Der Wärmedurchgangskoeffizient U nach der Sanierung darf maximal 0,14 W/(m²K) betragen
(KfW / BEG – Einzelmaßnahme).

Je niedriger der U-Wert, desto besser ist die Dämmwirkung und desto geringer sind die Wärmeverluste.
Das Erreichen dieses Wertes erfordert:
• eine geeignete Auswahl des Dämmmaterials,
• die richtige Dämmstärke,
• eine fachgerechte Ausführung aller Dachschichten

Warum ist eine fachgerechte Ausführung von entscheidender Bedeutung?

Bei BAFA- und KfW-Förderungen gilt:
• Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden,
• technische Berechnungen (U-Wert) sind erforderlich,
• die Arbeiten müssen gemäß Planung und geltenden Normen ausgeführt werden,
• nach Abschluss der Arbeiten ist eine Bestätigung durch das ausführende Unternehmen erforderlich (sog. Fachunternehmererklärung).

Ausführungsfehler oder das Nichterfüllen der technischen Anforderungen können zum Verlust des Förderanspruchs führen.

Wie helfen wir unseren Kunden?

Als erfahrenes Dachdeckerunternehmen:
• führen wir Dachdämmungen gemäß den aktuellen BAFA-/KfW-Richtlinien aus,
• arbeiten wir mit Energieberatern zusammen,
• achten wir darauf, dass die eingesetzten Materialien und Dämmstärken das Erreichen von U ≤ 0,14 W/(m²K) ermöglichen,
• realisieren wir die Arbeiten sicher, normgerecht und gemäß technischer Dokumentation.

Wir stellen keine Förderanträge im Namen der Kunden, sorgen jedoch für eine Ausführung der Arbeiten in dem Standard, der für den Erhalt der Förderung erforderlich ist.

Wo findet man offizielle Informationen?

Aktuelle und offizielle Informationen zum BEG-Programm finden Sie auf den Webseiten von:
BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau

Dies sind staatliche Quellen, auf die man sich bei der Planung einer Investition stützen sollte. Hannover, Deutschland.

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